Leistungen

Wenn Sie als Eltern Ihre Kinder zu Hause pflegen und noch keinen Pflegegrad beantragt haben, berate und unterstütze ich Sie gerne schon bei der Antragsstellung.

Nachdem Ihrem Kind ein Pflegegrad zugesprochen wurde und Sie Pflegegeld beziehen, sind Sie verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI des Pflegeversicherungsgesetzes, einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) in Anspruch zu nehmen, diesen übernehme ich dann gerne regelmäßig und zuverlässig, damit Sie das Pflegegeld nicht geküzt bekommen. .

Diesen Beratungsbesuche müssen Sie zur Sicherung Ihres Pflegegeldes durchführen lassen, diese finden grundsätzlich bei Ihnen zu Hause statt. Bei Pflegegrad 2 oder 3 muss der Beratungsbesuch einmal pro Kalenderhalbjahr stattfinden, bei Pflegegrad 4 und 5, müssen den verpflichtenden Beratungsbesuch nur noch zweimal jährlich nachweisen werden. Auf Wunsch bleibt ein vierteljährlicher Besuch bei PG 4 und PG 5 weiterhin möglich.

Die Beratungsbesuche werden immer zu 100 % von Ihrer Pflegekasse finanziert, mit der ich direkt abrechnen kann.

Sie als Eltern sind verpflichtet einen Pflegedienst oder einen/e Pflegeberater/in, Ihrer Wahl, mit der Durchführung des Beratungsbesuches zu beauftragen. Da die Anwesenheit Ihres Kindes bei diesen Besuchen zwingend erforderlich ist, ist es für die Eltern immer wieder schwierig Termine zu bekommen, die außerhalb der Betreuungszeit Ihrer Kinder liegen.

Für mich sind individuelle Terminabsprachen auch in den frühen Abendstunden oder am Wochenende eine Selbstverständlichkeit.

In der Beratungssituation können folgende Empfehlungen besprochen werden:

  • die Überprüfung des Pflegegrades
  • die Verbesserung der Pflegetechniken
  • Vermeidung von Überlastung
  • Gestaltung der verschiedenen Hilfsangebote
  • Pflegekurse / individuelle häusliche Schulungen
  • Kombinationsleistungen
  • Pflegehilfsmittel
  • Wohnraumanpassung

 

 

Sowie spezielle Angebote für Ihre Kinder mit einem Pflegegrad, um sie auf ein möglichst selbstständiges Leben ganz individuelle nach Ihren eigenen Möglichkeiten vorzubereiten:

                • Kurzzeit- und Verhinderungspflege
                • Ferienbetreuung
                • Betreute Urlaubsreisen
                • Betreuungs- und Entlastungsleistungen
                • Hilfshilfsmittel besonders zur Kommunikationsunterstützung
                • Betreutes Wohnen

 

 

Welche Möglichkeiten gibt es nach der 10. Klasse:

  • Inklusivangebote an Regelschulen mit intensiver Unterstützung
  • Tagesförderstätten oder pädagogische Tagesstätten
  • Berufsorientierende Maßnahmen mit Praxisbezug
  • abBi – alternative berufliche Bildung – findet ausschließlich in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt.
  • Verlängerung der Schulzeit um 1–2 Jahre möglich,

Gerne berate ich Sie auch zu “Verschnaufpausen” für pflegende Eltern wie zum Beispiel gemeinsamer Urlaub im Pflegehotel im Rahmen der Kurzzeitpflege. So können Sie die Bedürfnisse aller Familienmitglieder zufriedenstellen während das Pflege- und Betreuungsteam Ihr pflegebedürftiges Kind versorgt. So können alle den gemeinsamen Familienurlaub genießen und neue Kräfte sammeln.

 

Meine Kunden unterstütze ich auch gerne bei bei den Antragsstellungen und den Schriftverkehr bei diversen Ämtern und anderen Institutionen.