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Ich wünsche allen einen schönen Sommer.

 

 

 

Änderungen zum Jahreswechsel

Am 01. Juli 2025 beginnt das 2. Halbjahr

Vergessen Sie bitte nicht ihren Beratungsbesuch Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI für das zweite Halbjahr 2025 und das 3. Quartal 2025 durchführen zu lassen.

Die Beratungsbesuche sind für die Pflegegrade 2 und 3 einmal im Halbjahr verpflichtend und für die Pflegegrade 4 und 5 einmal im Quartal.

Sichern Sie sich Ihr Pflegegeld und vereinbaren Sie einen Termin mit mir.


       Hier schon die wichtigsten Änderungen für 2025

Das Pflegegeld erhöht sich für alle Pflegegrade
Pflegegrad 2: Von 332 Euro auf 347 Euro
Pflegegrad 3: Von 573 Euro auf 599 Euro
Pflegegrad 4: Von 765 Euro auf 800 Euro
Pflegegrad 5: Von 947 Euro auf 990 Euro

Auch der Anspruch auf Pflegesachleistung erhöht sich um 5 %. Somit steigt auch der Ihnen zustehende Betrag der Umwandlung der Pflegesachleistung.

Die Verhinderungspflege erhöht sich 1.612 Euro auf 1.685 Euro
Die Kurzzeitpflege erhöht sich von 1.774 Euro auf 1.854 Euro

Ab 01.07.2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege für Pflegegrad 2-5.
Es gibt dann 3.386 € für die Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege.
Die „Vorpflegezeit“ von 6 Monaten entfällt.
Nahe Angehörige werden mit dem 2-fachen Betrag des Pflegegelds entlohnt. Dazu zählen Personen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zu der zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind.
Der Anspruch verlängert sich auf 8 Wochen pro Kalenderjahr.

Erhöhung des Entlastungsbetrags
Für alle Pflegegrade von 125 Euro auf 131 Euro monatlich.

Erhöhung des Höchstbetrags für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Von 40 auf 42 Euro monatlich.

Erhöhung des Zuschusses zur Wohnraumanpassung
Für alle Pflegegrade von 4.000 Euro auf 4.180 Euro pro Maßnahme.

Erhöhung der Pflegesachleistung, der vollstationäre Pflege, der Tages- und Nachtpflege, der Pflegesachleistungen, des
Wohngruppenzuschlages und für die Anschubfinanzierung für Wohngruppen.